Agentur für Gratis Haushaltshilfe (GHHH)
Sitz der Firma:
Pullach 5
83059 Kolbermoor
Deutschland
Email: info@ghhh.info
Telefon: 08061 9372306
Inhaber: Winter Marco
Rechtsform: Einzelfirma
Steuernummer: 156/288/80155
ID: 73 280 524 613
Inhaltlich verantwortlicher gemäß §19 TDG: Winter Marco
Bilder: Freepik
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Für die Nutzung dieser Webseite gilt folgende Datenschutzerklärung
Informationen zur Online-Streitbeilegung:
Die EU-Kommission hat eine Internetplattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten geschaffen. Die Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten betreffend vertragliche Verpflichtungen, die aus Online-Kaufverträgen erwachsen. Der Kunde kann die Plattform unter dem folgenden Link erreichen: http://ec.europa.eu/consumers/odr
Angaben zur Berufshaftpflichtversicherung:
Name und Sitz des Versicherers:
LVM Versicherung
Landwirtschaftlicher Versicherungsverein Münster g. G.
Geltungsraum der Versicherung: Deutschland
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die angwandte Haushaltshilfe:
1. Geltungsbereich
Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Rechtsgeschäfte im Zweig der Haushaltspflege, Begleitung, Betreuung und Erledigungen durch Gratis Haushaltshilfe (Marco Winter), Pullach 5, 83059 Kolbermoor; Telefon: 08061/9372360, info@ghhh.info, USt.-Ident.-Nr.: DE sowie der selbstständigen und angestellten Haushaltshelfer, nachstehend GHHH genannt, mit seinen Auftraggebern – nachstehend Kunde – genannt.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die gesamte Dauer der Geschäftsbeziehung. Soweit individuelle vertragliche Vereinbarungen bestehen, die von den Bestimmungen dieser AGB abweichen oder ihnen widersprechen, haben diese einzelvertraglichen Regelungen Vorrang.
2. Vertragsgegenstand
Die Vertragsparteien stimmen einer Zusammenarbeit auf Grundlage der individuell vereinbarten Bedingungen zu. Es besteht kein Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien, und ein Arbeitsvertrag wird ausdrücklich ausgeschlossen. Für die Erfüllung sozialversicherungsrechtlicher oder steuerlicher Verpflichtungen ist die GHHH eigenverantwortlich zuständig und stellt den Kunden von etwaigen Verpflichtungen frei. Zudem behält sich die GHHH das Recht vor, auch für andere Kunden tätig zu werden.
3. Zustandekommen des Vertrages
Das Vertragsverhältnis mit der Haushaltshilfe entsteht durch die Beauftragung des Kunden und die Annahme dieser Beauftragung durch die GHHH. Die genauen Aufgaben und der Vertragsinhalt werden in der Regel mündlich vereinbart und auf Wunsch schriftlich in einem Angebot oder einer Auftragsbestätigung festgehalten.
4. Vertragsdauer und Kündigung
Der Vertrag tritt zu dem individuell vereinbarten Zeitpunkt in Kraft und endet ebenfalls zu diesem Zeitpunkt. Eine fristlose Kündigung ist nach jedem Einsatz möglich, ohne dass hierfür Gründe angegeben werden müssen.
5. Leistungsumfang, Pflichten der Vertragspartner
Die Leistungen, die von der GHHH erbracht werden, umfassen in der Regel die im Auftrag des Kunden detailliert aufgeführten Aufgaben. Sollte es der GHHH aus triftigen Gründen nicht möglich sein, die vertraglich vereinbarte Leistung zu erbringen, ist sie verpflichtet, den Kunden unverzüglich darüber zu informieren. Für die Durchführung der Leistungen stellt die GHHH die erforderlichen Geräte bereit, sofern der Kunde nicht über entsprechendes Equipment verfügt, es sei denn, im individuellen Vertrag wurde etwas anderes vereinbart. Beide Vertragspartner haben das Recht, Änderungen am vereinbarten Leistungsumfang vorzuschlagen. Nach Eingang eines Änderungswunsches prüft der Empfänger, ob und unter welchen Bedingungen die Änderung umsetzbar ist, und teilt dem anderen Partner unverzüglich seine Zustimmung oder Ablehnung mit, wobei er gegebenenfalls eine Begründung angibt.
6. Preise und Zahlungsbedingungen
Dienstleistungen werden entsprechend dem individuell vereinbarten Umfang, zum vereinbarten Stundensatz und Zeitrahmen monatlich abgerechnet, sofern nicht anders vereinbart. Die Umsatzsteuer wird zum jeweils gültigen Steuersatz zum Zeitpunkt der Leistungserbringung in Rechnung gestellt. Rechnungen sind bei Erhalt ohne Abzug sofort zahlbar. Erfolgt die Zahlung nicht innerhalb von 60 Tagen nach Rechnungsdatum, ist die GHHH berechtigt, Verzugszinsen in Höhe des aktuellen Basiszinssatzes zu verlangen.
7. Verschwiegenheitsklausel
Die GHHH sichert zu, über alle im Rahmen der Tätigkeit bekannt gewordenen betrieblichen, geschäftlichen oder privaten Angelegenheiten des Kunden Stillschweigen zu wahren. Die Schweigepflicht gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses und kann nur durch schriftliche Vereinbarung aufgehoben werden. Darüber hinaus ist die GHHH verpflichtet, die ihr im Rahmen des Vertragsverhältnisses überlassenen Unterlagen sorgfältig zu verwahren und vor Einsichtnahme durch Dritte zu schützen.
8. Haftung
Die GHHH haftet im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Haftung für Garantien ist unabhängig vom Verschulden. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die GHHH ausschließlich im Rahmen der Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes, bei Verletzungen des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch bei leichter Fahrlässigkeit für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt, sofern keine Haftung wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit besteht. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet die GHHH in gleichem Umfang. Die oben genannten Regelungen gelten sowohl für Schadensersatz neben der Leistung als auch für Schadensersatz statt der Leistung sowie für Ersatzansprüche wegen vergeblicher Aufwendungen, unabhängig vom Rechtsgrund, einschließlich Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.
9. Gerichtsstand
Für die Geschäftsverbindung zwischen den Parteien gilt ausschließlich deutsches Recht. Hat der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand ist ausschließlich der Geschäftssitz der GHHH Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag.
10. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so werden die übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll eine Regelung treten, die im Rahmen des rechtlich Zulässigen dem Willen und Interesse beider Parteien am nähesten kommt.